|
Neue Fristen zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) Der Bundesrat hat am 26.3.2010 dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt (BR-Drucks. 107/10 B). Für den Unternehmer ergeben sich damit ab dem 1.7.2010 geänderte Meldepflichten, sofern er grenzüberschreitende Umsätze tätigt. |
|
|